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AGB

Liebchen+Liebchen
Visuelle Unternehmenskommunikation GmbH

1. Geltungsbereich
(1) Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Lieferungs- und Leistungsbedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
(2) Spätestens mit Annahme der Leistung und/ oder Ware gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.
(3) Kollidierenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen.
(4) Abweichende oder diesen Geschäftsbedingungen entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.

2. Angebot und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend.
(2) Annahmeerklärungen und Bestellungen sind nur rechtswirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden oder wir den Bestellungen tatsächlich nachkommen.

3. Zahlungen
(1) Die Vergütung ist sofort nach Ablieferung der Werke oder Erbringung der Leistung fällig. Rechnungen sind ohne Abzug sofort nach Rechnungsstellung zahlbar.
(2) Werden die bestellten Leistungen in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung bei Abnahme des jeweiligen Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über einen längeren Zeitraum, so können angemessene Abschlagszahlungen verlangt werden.
(3) Die Hineingabe von Wechseln oder Schecks bedarf unserer Einwillig. Spesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(4) Solange der Auftraggeber mit einer Verbindlichkeit inklusive Verzugszinsen im R ückstand ist, ruht unsere Leistungsverpflichtung.

4. Zahlungsverzug und Aufrechnung
(1) Gerät der Auftraggeber in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5% bei Kaufleuten in Höhe von 8% über den jeweiligen Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(2) Nur unbestrittene oder rechtskräftige Forderungen berechtigen den Auftraggeber zur Aufrechnung. Zur Zurückbehaltung ist der Auftraggeber auch wegen Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.
(3) Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Leistungen zu veranlagen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen und vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, bleiben verkaufte Waren unser Eigentum. Der Auftraggeber ist befugt, über die gekaufte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verfügen.

5. Nutzungsrechte
(1) An den Werken werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Versendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
(2) Falls nichts anderes vereinbart, sind Originale nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben. Wir sind nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Haben wir dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit ausdr ücklicher vorheriger Zustimmung geändert werden.

6. Gestalterische Freiheit
(1) Wir haben im Rahmen der Auftragsausführung und/ oder der Beaufsichtigung der Produktion und/ oder des Drucks volle Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
(2) Verzögerungen bei der Durchführung des Auftrages, die der Auftraggeber zu vertreten hat, erhöhen die uns zustehende Vergütung angemessen.
(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Verwendung aller uns übergebenen Vorlagen, Fotos etc. berechtigt ist. Er stellt uns von jeglichen Ersatzansprüchen Dritter frei, die sich aus der unberechtigten Verwendung von Vorlagen ergeben.

7. Korrekturen und Produktion
(1) Vor Beginn der Produktion sind uns Korrekturmuster oder -Bögen vorzulegen. Diese sind schriftlich zu genehmigen. Findet eine Produktion ohne schriftliche Genehmigung statt, so haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bis maximal zur Höhe des Materialwertes.
(2) Der Auftraggeber überlässt von allen produzierten Arbeiten ein bis zehn Belegexemplare. Diese dürfen von uns für Zwecke der Eigenwerbung verwendet werden.
(3) Eine Produktions- und Drucküberwachung erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei der Produktionsüberwachung haben wir das Recht, Entscheidungen zu treffen und Anweisungen zu geben. Wir haften bei Fehlern nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8. Haftung
(1) Wir werden den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt ausführen und überlassene Vorlagen, Filme, Layouts etc. sorgfältig behandeln. Wir haften für entstehende Schäden an den überlassenen Gegenständen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bis zur Höhe des Materialwerts.
(2) Wir haften nur für Vorsatz. Dies gilt auch bezüglich der ausgewählten Erfüllungsgehilfen. Mit notwendigen Fremdleistungen beauftragte Dritte gelten nicht als unsere Erfüllungsgehilfen.
(3) Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung von Einwänden, Ausführungen oder Reinzeichnungen die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Für vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von uns. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haften wir nicht.
(4) Beanstandungen, gleich welcher Art, sind sofort, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

9. Erfüllungsort und Gefahrenübergang
(1) Erfüllungsort für die Leistungen ist Frankfurt am Main.
(2) Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand ohne Verschulden unsererseits unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
(2) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei grenzüberschreitenden Verträgen findet UN- Kaufrecht (CISG) keine Anwendung, solange deutsches Recht anwendbar ist.
(3) Sollte eine der vorliegenden Bestimmungen unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Vielmehr ist die unwirksame Bestimmung durch eine gültige Regelung zu ersetzen, die dem ursprünglich gewollten am nächsten kommt.

Stand: Februar 2007