1. Geltungsbereich
(1) Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund
dieser Lieferungs- und Leistungsbedingungen. Diese gelten auch für
alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
(2) Spätestens mit Annahme der Leistung und/ oder Ware gelten diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.
(3) Kollidierenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit
widersprochen.
(4) Abweichende oder diesen Geschäftsbedingungen entgegenstehende Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers werden nicht anerkannt.
2. Angebot und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend.
(2) Annahmeerklärungen und Bestellungen sind nur rechtswirksam, wenn
sie von uns schriftlich bestätigt werden oder wir den Bestellungen
tatsächlich
nachkommen.
3. Zahlungen
(1) Die Vergütung ist sofort nach Ablieferung der Werke oder Erbringung
der Leistung fällig. Rechnungen sind ohne Abzug sofort nach Rechnungsstellung
zahlbar.
(2) Werden die bestellten Leistungen in Teilen abgenommen, so ist eine
entsprechende Teilvergütung bei Abnahme des jeweiligen Teiles fällig.
Erstreckt sich ein Auftrag über einen längeren Zeitraum, so können
angemessene Abschlagszahlungen verlangt werden.
(3) Die Hineingabe von Wechseln oder Schecks bedarf unserer Einwillig.
Spesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(4) Solange der Auftraggeber mit einer Verbindlichkeit inklusive Verzugszinsen
im R ückstand ist, ruht unsere Leistungsverpflichtung.
4. Zahlungsverzug
und Aufrechnung
(1) Gerät der Auftraggeber in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem
betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5% bei Kaufleuten in Höhe
von 8% über den jeweiligen Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz
zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(2) Nur unbestrittene oder rechtskräftige Forderungen berechtigen den
Auftraggeber zur Aufrechnung. Zur Zurückbehaltung ist der Auftraggeber
auch wegen Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis
berechtigt.
(3) Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit
oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers sind wir – unbeschadet
unserer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen
für ausstehende Leistungen zu veranlagen und sämtliche Ansprüche
aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen und vom Vertrag
zurückzutreten.
(4) Bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen aus der Geschäftsverbindung
mit dem Auftraggeber, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen
aus Kontokorrent, bleiben verkaufte Waren unser Eigentum. Der Auftraggeber
ist befugt, über die gekaufte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang
zu verfügen.
5. Nutzungsrechte
(1) An den Werken werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch
Eigentumsrechte übertragen. Die Versendung von Arbeiten und Vorlagen
erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
(2) Falls nichts anderes vereinbart, sind Originale nach angemessener
Frist unbeschädigt zurückzugeben. Wir sind nicht verpflichtet,
Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber
herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten,
so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Haben wir dem
Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese
nur mit ausdr ücklicher vorheriger Zustimmung geändert werden.
6.
Gestalterische Freiheit
(1) Wir haben im Rahmen der Auftragsausführung und/ oder der Beaufsichtigung
der Produktion und/ oder des Drucks volle Gestaltungsfreiheit. Reklamationen
hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht
der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen,
so hat er die Mehrkosten zu tragen.
(2) Verzögerungen bei der Durchführung des Auftrages, die
der Auftraggeber zu vertreten hat, erhöhen die uns zustehende Vergütung
angemessen.
(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Verwendung aller uns übergebenen
Vorlagen, Fotos etc. berechtigt ist. Er stellt uns von jeglichen Ersatzansprüchen
Dritter frei, die sich aus der unberechtigten Verwendung von Vorlagen
ergeben.
7. Korrekturen und Produktion
(1) Vor Beginn der Produktion sind uns Korrekturmuster oder -Bögen
vorzulegen. Diese sind schriftlich zu genehmigen. Findet eine Produktion
ohne schriftliche Genehmigung statt, so haften wir nur für Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit bis maximal zur Höhe des Materialwertes.
(2) Der Auftraggeber überlässt von allen produzierten Arbeiten
ein bis zehn Belegexemplare. Diese dürfen von uns für Zwecke
der Eigenwerbung verwendet werden.
(3) Eine Produktions- und Drucküberwachung erfolgt nur aufgrund
besonderer Vereinbarung. Bei der Produktionsüberwachung haben wir
das Recht, Entscheidungen zu treffen und Anweisungen zu geben. Wir haften
bei Fehlern nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8. Haftung
(1) Wir werden den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt
ausführen und überlassene Vorlagen, Filme, Layouts etc. sorgfältig
behandeln. Wir haften für entstehende Schäden an den überlassenen
Gegenständen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bis
zur Höhe des Materialwerts.
(2) Wir haften nur für Vorsatz. Dies gilt auch bezüglich der
ausgewählten Erfüllungsgehilfen. Mit notwendigen Fremdleistungen
beauftragte Dritte gelten nicht als unsere Erfüllungsgehilfen.
(3) Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung von Einwänden,
Ausführungen oder Reinzeichnungen die Verantwortung für die
Richtigkeit von Text und Bild. Für vom Auftraggeber freigegebene
Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt
jede Haftung von uns. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche
Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haften wir
nicht.
(4) Beanstandungen, gleich welcher Art, sind sofort, spätestens
innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich geltend
zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
9. Erfüllungsort
und Gefahrenübergang
(1) Erfüllungsort für die Leistungen ist Frankfurt am Main.
(2) Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung
an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.
Falls der Versand ohne Verschulden unsererseits unmöglich wird,
geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
10.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
(2) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehungen
zwischen uns und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bei grenzüberschreitenden Verträgen findet UN- Kaufrecht (CISG)
keine Anwendung, solange deutsches Recht anwendbar ist.
(3) Sollte eine der vorliegenden Bestimmungen unwirksam sein, so zieht
dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Vielmehr
ist die unwirksame Bestimmung durch eine gültige Regelung zu ersetzen,
die dem ursprünglich gewollten am nächsten kommt.
Stand: Februar 2007